Die Qualitätsbereiche «1.1 Führung wahrnehmen» und «2.3 Unterricht gestalten» sind für alle Schulen verbindlich vorgegeben (ab SJ 2024/25). Im Sinne eines Wahlpflichtverfahrens bestimmen die Schulen 2 bis 3 weitere Qualitätsbereiche aus dem Orientierungsrahmen Schulqualität. Der Bereich «2.7 Schuldienste nutzen» ist dabei nicht Bestandteil der externen Evaluation und kann deshalb nicht ausgewählt werden.
Weiter besteht die Möglichkeit, der Online-Befragung der Schulevaluation eigene zusätzliche Fragen hinzuzufügen.
Ob davon Gebrauch gemacht wird sowie die ausgewählten Qualitätsbereiche teilt die Schulleitung mit dem nachfolgenden Formular bis zum vereinbarten Datum mit:
Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.