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Volksschulbildung

Umsetzung

  • Welches Pensum steht für die Leitung zur Verfügung?

    10 belegte Plätze pro Woche entsprechen einer Klasse und werden für das Schulleitungspensum mit 6 Stellenprozenten berechnet.

    1 belegter Platz bedeutet 20 genutzte Betreuungseinheiten pro Woche (1 Betreuungseinheit entspricht 1 Betreuungselement, das von 1 Schülerin/Schüler an 1 Tag besucht wird.). 10 belegte Plätze ergeben sich somit aus 200 genutzten Betreuungseinheiten pro Woche.

  • Wie sieht die personelle Ausgestaltung mit 10 Kindern aus?

    In der Broschüre zu den schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen wird aufgezeigt, wie die personelle Situation bei 20 Plätzen aussieht: In der Regel sind drei Betreuungspersonen anwesend, wobei eine davon Praktikantin sein kann. Bei 10 Plätzen ist eine ausgebildete Person ständig anwesend; eine zweite Person (z. B. Praktikantin oder freiwillige Helferin) soll in den Betreuungselementen II, III und IV zumindest zeitweise anwesend sein. In den Betreuungselementen III und IV ist zudem eine Lehrperson für die Lernbegleitung teilweise anwesend.

  • Wie wird der Einsatz der Lehrpersonen bei der Hausaufgabenunterstützung und Lernbegleitung zeitlich an das Pensum angerechnet?

    Die Anrechnung erfolgt über Lektionen, da die Anstellung der Lehrpersonen auf dieser Berechnungseinheit basiert. Für eine Jahreslektion müssen 65 Arbeitsstunden geleistet werden. Dies entspricht bei wöchentlichem Einsatz ca. 107 Minuten für Lehrpersonen KG/PS bzw. ca. 111 Min. für Lehrpersonen der Sekundarschule pro Schulwoche. Diese werden etwa zu drei Vierteln für die direkte Arbeit in den Betreuungselementen III und IV und zu einem Viertel für die Vor- und Nachbereitung, z. B. für Gespräche mit Klassenlehrpersonen und übrigem Betreuungspersonal, eingesetzt. Die Schulleitung legt im Einzelfall die genaue Verteilung fest.

  • Wie ist das Tagesstrukturangebot für Lernende der Sekundarschule zu gestalten?

    Lernende der Sekundarschule brauchen nicht die gleich intensive Betreuung wie jüngere Kinder. Deshalb sind für Lernende der Sekundarschule die Tagesstrukturformen in geeigneter Form bzw. altersgemäss anzupassen. Den Jugendlichen soll insbesondere die Möglichkeit geboten werden, sich zurückzuziehen, um in Ruhe arbeiten, resp. die Hausaufgaben erledigen zu können.

  • Wie geht eine Schule/Gemeinde vor, wenn sie die Betreuung einer Tagesfamilie in Anspruch nehmen möchte?

    Die Schule nimmt bei Bedarf direkt mit der Vermittlungsstelle Tagesfamilien ihrer Gemeinde Kontakt auf. Übersicht vgl. Kinderbetreuung

  • Wo gibt es Informationen für den Einbezug von Tagesfamilien?

    Tagesfamilienorganisationen, Fachpersonen der Branche sowie angehende Betreuungspersonen in Tagesfamilien finden bei kibesuisse eine Zusammenstellung von Informationen, Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis. 
  • Müssen bereits bestehende Verträge zwischen Gemeinden und Tagesfamilien-Organisationen im Zusammenhang mit schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen aufgelöst und neu verfasst werden?

    Bestehende Verträge müssen nicht aufgelöst werden, allenfalls sind Anpassungen nötig.

  • Kann die Gemeinde mit Tagesfamilien einen Vertrag abschliessen?

    Ja, die Gemeinde kann mit einer Tagesfamilie direkt einen Vertrag abschliessen oder allenfalls das Angebot des regionalen Vereins „Tagesfamilien“ nutzen, wenn die Gemeinde einem entsprechenden Verein angeschlossen ist.

  • Wie wird die Lernbegleitung bei Tagesfamilien organisiert?

    Die Lernbegleitung, wie sie in den Betreuungselementen III und IV skizziert ist, kann für ein Kind, das von einer Tagesfamilie betreut wird, grundsätzlich in 2 Varianten erfolgen:

    • Die Tagesfamilie kann die Lernbegleitung im üblichen Rahmen – wie bei den eigenen Kindern – übernehmen.
    • Das Kind besucht im Anschluss an den Unterricht die bestehenden Betreuungsangebote III und/oder IV der Schule.

    Werden mehr als fünf Kinder von Tagesfamilien betreut, soll durch die Schule eine Lernbegleitung (Betreuungselement III und/oder IV) zentral organisiert werden.