Die Lernbegleitung, wie sie in den Betreuungselementen III und IV skizziert ist, kann für ein Kind, das von einer Tagesfamilie betreut wird, grundsätzlich in 2 Varianten erfolgen:
- Die Tagesfamilie kann die Lernbegleitung im üblichen Rahmen – wie bei den eigenen Kindern – übernehmen.
- Das Kind besucht im Anschluss an den Unterricht die bestehenden Betreuungsangebote III und/oder IV der Schule.
Werden mehr als fünf Kinder von Tagesfamilien betreut, soll durch die Schule eine Lernbegleitung (Betreuungselement III und/oder IV) zentral organisiert werden.