Der Fonds Social hat zum Ziel, die berufliche Grundbildung und die höhere Berufsbildung im Sozialbereich zu fördern. Um seinen Zweck zu erreichen, müssen die, gemäss dem Reglement des Fonds, unterstellten Betriebe Beiträge leisten. Der Bundesrat hat den Fonds Social gemäss Art. 60 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. August 2021) für alle Betriebe der Branche als verbindlich erklärt. Somit kann der Fonds Social Beiträge bei den unterstellten Betrieben in Rechnung stellen.
Wer Beiträge leisten muss steht im Reglement. Hierbei müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Betrieb muss sich in der Schweiz befinden (Art. 4 Reglement).
- Beim Betrieb muss es sich um einen nach Art. 5 Reglement festgelegten Betrieb handeln
- Der Betrieb muss Personen beschäftigen, welche Ausbildungen gemäss Art. 6 des Reglements absolvieren oder absolviert haben.
Die Schulleitungen sind dazu verpflichtet, die Deklaration auszufüllen und einzusenden. Je nachdem wird eine Beitragszahlung erhoben oder nicht.