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Häufige Fragen

Pensum Kindergartenlehrperson

  • Wie ist die Abgeltung der Pausenaufsicht geregelt?
    Jede Kindergartenlehrperson hat Anrecht auf eine Pause. Obwohl die in der Verordnung zum Personalgesetz § 11 Absatz 3 festgelegte Regelung "Zur Arbeitszeit zählt eine Pause von 15 Minuten pro Halbtag" für Lehrpersonen nicht gilt, soll diese sinngemäss beim Unterricht an den Vormittagen zur Anwendung gelangen. Die 15 Minuten Pausenzeit ist deshalb in die Präsenzzeit eingerechnet. Die zweite Hälfte der 30-Minuten-Pause der Kinder ist ebenfalls in die Präsenzzeit eingerechnet, doch ist diese für die Aufsicht einzusetzen.
    Kann die persönliche Pause von der Kindergartenlehrperson generell nicht bezogen werden, weil sie die Kinder beaufsichtigen muss (z.B. Quartierkindergarten), wird diese Pausenzeit als Betreuungszeit bewertet.

Kindergarten- und Basistufeneintritt

Unterrichtszeiten und -verpflichtung

Anmeldung

Bewegung und Sport und Schwimmen

  • Wird im Kindergarten/in der Basisstufe Bewegung und Sport unterrichtet?
    Mehrere kurze Bewegungsintervalle gehören zum täglichen Unterricht im ganzen 1. Zyklus. Neben den Bewegungsangeboten im Innenraum sind Bewegung und Sport in der Natur wichtige Elemente des Schulalltags. Im Kindergarten stehen in der Regel ein bis zwei Lektionen in der Sporthalle zur Verfügung.
    Im Kindergarten können erste Bewegungserfahrungen im Wasser gesammelt werden. Sich im brusttiefen Wasser frei bewegen und spielen sind Vorstufen zum Schwimmen. Bewegung & Sport (BS)

Lehrmittel

  • Wie sieht die Lehrmittelsituation für den Kindergarten aus?
    Es gibt spezifische Lehrmittel für den Kindergarten. Im Schulverlag plus AG werden unter "Lehrmittel 4 bis 8" gut einsetzbare Lehrmittel für verschiedenste Bereiche angeboten.
    Hinweis: Für den Kindergarten gibt es kein Lehrmittelobligatorium. Eine Sammlung von verschiedenen Lehrmitteln für die Stufe finden Sie über folgenden Link: Lehrmittel

Kompetenzen/Kompetenzstufen

  • Welche Kompetenzstufen müssen im Kindergarten erreicht werden?
    Der Lehrplan definiert bewusst keine Kompetenzstufen, die im Kindergarten erreicht werden müssen. Die Zyklen respektieren die individuellen Lerntempi der Kinder und Jugendlichen und legen verbindliche Grundansprüche erst am Ende eines Zyklus fest. Die Kinder haben also für die Erreichung der Grundansprüche Zeit während des ganzen ersten Zyklus. Damit nicht ein künstlicher Schnitt zwischen Kindergarten und Primarschule entsteht, wurde im ersten Zyklus auf den Orientierungspunkt verzichtet.
    Der Lehrplan 21 gibt also nicht vor, was im Kindergarten erreicht werden muss. Er gibt eine Orientierungshilfe für den Anschluss an die Fachlehrpläne.
    Im Fremdbeurteilungsinstrument nehmen die Lehrpersonen im Kindergarten eine Beurteilung hinsichtlich der entwicklungsorientierten Zugänge vor und zeigen damit den Entwicklungsstand der Kinder auf, wenn sie in die erste Klasse übertreten.

Eintritt in die 1. Klasse der Primarschule

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