Für den Transport der Schülerinnen und Schüler ist ein externes Transportunternehmen zuständig. Dieses erstellt die Tourenpläne und informiert die Erziehungsberechtigten sowie die Schule über die jeweiligen Abfahrts- und Ankunftszeiten.
Die Kosten für den Schulweg von Lernenden der Sonderschulen im Kanton Luzern sind in der Schulgeldpauschale enthalten. Für ausserkantonale Lernende liegt die Zuständigkeit für die Organisation und Finanzierung eines geeigneten Schultransports beim jeweiligen Wohnkanton.
Abhängig von der individuellen Wohnsituation und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler kann der Schulweg auch zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Die Schule unterstützt die Lernenden dabei, geeignete Verkehrsmittel zu nutzen und fördert so ihre Selbstständigkeit im Alltag.