Die Zusammenarbeit mit möglichen Nachfolgeinstitutionen wird intensiv gepflegt. Sie ist während der Suche nach der geeigneten Lösung für die austretenden Lernenden besonders wichtig.
Der Schulaustritt findet in der Regel nach den obligatorischen neun Schuljahren statt. Eine Verlängerung der Schulzeit um ein oder zwei Jahre ist bei Bedarf möglich. Wenn der Bedarf aus Sicht der Eltern, Schule und des Internats (bei internen Lernenden) gegeben ist, stellt das HPZS einen Antrag an die Dienststelle Volksschulbildung (DVS). Der Entscheid liegt bei der DVS.
Nach Schulaustritt erfolgt in der Regel
- eine zweijährige berufliche Grundbildung EBA oder eine praktische Ausbildung nach INSOS
- der Eintritt in ein Atelier bzw. geschützte Werkstatt für erwachsene Menschen mit einer Beeinträchtigung
- der Eintritt in eine Beschäftigungsstätte