Der Schulaustritt erfolgt in der Regel nach den obligatorischen neun Schuljahren. Bei begründetem Bedarf kann die Schulzeit um ein oder zwei Jahre verlängert werden. Wird ein entsprechender Bedarf von den Erziehungsberechtigten, der Schule sowie – sofern relevant – dem Internat festgestellt, stellt das HPZS einen Antrag an die Dienststelle Volksschulbildung (DVS). Der Entscheid über eine Verlängerung liegt bei der DVS.
Die Verantwortung für die Organisation einer geeigneten Anschlusslösung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Das HPZS unterstützt und begleitet diesen Prozess beratend.
Nach dem Schulaustritt ergeben sich in der Regel folgende Anschlusslösungen:
- eine praktische Ausbildung nach INSOS oder eine zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
- Eintritt in eine geschützte Werkstatt für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung (Tagesstruktur mit Lohn)
- Eintritt in eine geeignete Wohn- und Beschäftigungsstätte (Tagesstruktur ohne Lohn)