Im Kanton Luzern ist die Dienststelle Volksschulbildung, Abteilung Sonderschulung, für die Zuweisung von Sonderschulplätzen zuständig. Eine Anmeldung erfolgt daher ausschliesslich über diese Stelle. Das HPZS trifft keine eigenen Aufnahmeentscheide. Voraussetzung für eine Platzierung am HPZS ist eine ausgewiesene Indikation im Bereich der kognitiven Entwicklung.
Die Dienststelle Volksschulbildung, Abteilung Sonderschule, entscheidet über die Zuweisung an eine geeignete Sonderschule. Dabei wird in erster Linie der zuständige Schulkreis berücksichtigt. Ein allfälliger Bedarf an einem Internatsplatz wird nachrangig zum Schulkreis geprüft und bei der Platzierung entsprechend mit einbezogen. Ein Einritt ins Internat erfolgt i.d.R. zum Schulbeginn Mitte August.
Eine Vergabe an ausserkantonale Schülerinnen und Schüler erfolgt erst nach dem Abschluss des kantonalen Zuweisungsprozesses.