Grundsätzlich regelt der Kanton das Aufnahmeverfahren für die separative und integrative Sonderschulung.
Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung werden in der HPS Luzern aufgenommen, wenn:
- ein nachgewiesener Sonderschulbedarf durch den Schulpsychologischen Dienst SPD besteht
- sie in dem vom Kanton festgelegten Schulkreis der HPS Luzern wohnen
- das Angebot der HPS Luzern den Lernbedürfnissen gerecht werden kann
- entsprechende Plätze vorhanden sind
Bereits vor und während der Abklärungsphase sind unverbindliche Schulbesuche in Absprache mit der Schulleitung möglich.
Separative Sonderschulung
Liegt ein Antrag des Kantons Luzern für eine Schulung an der HPS Luzern im separativen Bereich vor, meldet der Schulpsychologische Dienst oder der Fachdienst Sonderschulabklärung einen Besuch mit den Eltern an. So lernen die Eltern das Angebot der separativen Schulung kennen. Am Gespräch nehmen die Rektorin und die Erziehungsberechtigten teil. Bei Bedarf können auch weiter Fachpersonen (z.B. SPD) beigezogen werden. In einem zweiten Schritt besuchen die Erziehungsberechtigten mit dem Kind oder Jugendlichen eine Klasse. Etwa alle zwei Jahre ist die Zuweisung zu überprüfen.
Integrative Sonderschulung
Für die Integrative Sonderschulung (IS) stellt die Schulleitung der Regelschule auf Grund der Schulpsychologischen Abklärung einen Antrag auf Integrative Sonderschulung.
Informationen zur Integrativen Sonderschulung finden sie über folgenden Link:
Fachdienst Integrative Sonderschule