Aufnahme

Grundsätzlich regelt der Kanton das Aufnahmeverfahren für die separative und integrative Sonderschulung.

Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung werden in der HPS Luzern aufgenommen, wenn:

  • ein nachgewiesener Sonderschulbedarf durch den Schulpsychologischen Dienst SPD besteht
  • sie in dem vom Kanton festgelegten Schulkreis der HPS Luzern wohnen
  • das Angebot der HPS Luzern den Lernbedürfnissen gerecht werden kann 
  • entsprechende Plätze vorhanden sind

Bereits vor und während der Abklärungsphase sind unverbindliche Schulbesuche in Absprache mit der Schulleitung möglich.

Separative Sonderschulung

Liegt ein Antrag des Kantons Luzern für eine Schulung an der HPS Luzern im separativen Bereich vor, meldet der Schulpsychologische Dienst oder der Fachdienst Sonderschulabklärung einen Besuch mit den Eltern an. So lernen die Eltern das Angebot der separativen Schulung kennen. Am Gespräch nehmen die Rektorin und die Erziehungsberechtigten teil. Bei Bedarf können auch weiter Fachpersonen (z.B. SPD) beigezogen werden. In einem zweiten Schritt besuchen die Erziehungsberechtigten mit dem Kind oder Jugendlichen eine Klasse. Etwa alle zwei Jahre ist die Zuweisung zu überprüfen.

Integrative Sonderschulung

Für die Integrative Sonderschulung (IS) stellt die Schulleitung der Regelschule auf Grund der Schulpsychologischen Abklärung einen Antrag auf Integrative Sonderschulung.

Informationen zur Integrativen Sonderschulung finden sie über folgenden Link:

Fachdienst Integrative Sonderschule

 

 

Heilpädagogische Schule Luzern

Rektorin
Evelyn Hermann

Bruchstrasse 78

6003 Luzern

Standort

Telefon 041 228 74 30

E-Mail

Fachdienst Integrative Sonderschulung FDI

Fachdienst Integrative Sonderschulung
Manuela Steiner

Bruchstrasse 77

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 228 31 65

Mobile   079 512 01 28

E-Mail