Nach den Erfahrungen der Flucht ist es für die Kinder wichtig, dass sie möglichst bald wieder einen geregelten Alltag haben. Dazu gehört auch der Schulbesuch.
Zuständigkeiten
Für schulpflichtige Kinder von geflüchteten Familien, die direkt in den Kanton Luzern reisen, um bei Verwandten, Freunden oder anderen Gastgebern unterzukommen, ist die betreffende Schule/Gemeinde zuständig. Sie muss die Kinder aufnehmen. Familien mit schulpflichtigen Kindern müssen sich in den jeweiligen Gemeinden bei der Einwohnerkontrolle melden.
Stellen Familien ein Asylgesuch und werden vorerst in einem kantonalen Asylzentrum untergebracht, dann ist für diese Kinder der Kanton (Dienststelle Volksschulbildung) zuständig und die Kinder werden vor Ort oder an Standorten der Schulangebote Asyl geschult:
Schulangebote Asyl - Kanton Luzern
Aufnahme der Kinder aus der Ukraine
Die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine haben das Recht auf Bildung und sollen so rasch und so gut wie möglich in die Schulstrukturen integriert werden. Die Schulen entscheiden, ob dies via separate Aufnahmeklassen oder Integration in die Regelklassen mit zusätzlichem DaZ-Unterricht geschieht. Die Kosten für die DaZ-Lektionen trägt gemäss Beschluss des Regierungsrats der Kanton. An den Kosten für Aufnahmeklassen beteiligt sich der Kanton pauschal mit 20 Lektionen pro Klasse. Die Details sind in einem separaten Dokument geregelt:
Lernende aus der Ukraine: DaZ-Unterricht und Aufnahmeklassen
Weitere Informationen und Hilfestellungen
Unterstützende Materialien für den Unterricht:
Lesematerialien und Lehrmittel von SJW
Unterstützungsangebote, die ukrainische Kinder ausserhalb des regulären Schulunterrichts auf freiwilliger Basis nutzen können:
Schulangebot für neu eingereiste 16- bis 18-jährige Jugendliche
Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Schulangebote Asyl auch nicht mehr schulpflichtigen 16- bis 18-jährigen Jugendlichen aus der Ukraine offen stehen. Das Schulangebot richtet sich an neu eingereiste Jugendliche der Jahrgänge 2006 bis 2008, die eine Basis zur Vorbereitung auf weiterführende Schulen und die Berufsbildung in der Schweiz erhalten wollen. Der Unterricht umfasst wöchentlich 15 Lektionen Deutsch als Zweitsprache. Er findet vor- und nachmittags an fünf Wochentagen in der Stadt Luzern statt. Die Anmeldung verpflichtet zur täglichen Teilnahme am Unterricht gemäss Stundenplan. Die Kosten werden vom Kanton Luzern übernommen. Der Einstieg erfolgt laufend.
Anmeldung Schulangebot für 16- bis 18-jährige Jugendliche
Schulabgänger/innen ohne Anschlusslösung
Jugendliche mit Schutzstatus S, welche die Volksschule beenden und keine Anschlusslösung haben, können bei der Triage angemeldet werden.
Berufslehre für Jugendliche und junge Erwachsene mit Status S
Jugendliche und junge Erwachsene mit Status S können in der Schweiz eine Lehre antreten und diese abschliessen, auch wenn der Schutzstatus S vor dem Ende der Lehrzeit aufgehoben werden sollte. Das Staatssekretariat für Migration stellt Informationen zur Lehre – auch in Ukrainisch und Russisch – zur Verfügung:
Berufliche Perspektiven mit einer Lehre
Übertritt ans Lang- oder Kurzzeitgymnasium
Für die Aufnahme ans Gymnasium werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt. Französisch ist Maturafach. Fehlen die Französischkenntnisse, kann das Kurzzeitgymnasium an einem Gymnasium besucht werden, welches Italienisch als Grundlagenfach anbietet (Kantonsschulen Musegg oder Reussbühl).
Aufnahmeverfahren Gymnasien
Der Krieg als Thema im Unterricht
Es stehen verschiedene Sammlungen von Unterlagen für den Unterricht zur Verfügung:
Angebot für Lehrpersonen
Die PH Luzern bietet online «Micro-Kurse» zum Ukraine-Krieg und die Folgen für Schulen und Klassen an. Die Lehrpersonen erhalten Gelegenheit, sich über ihre Erfahrungen mit geflüchteten Kindern auszutauschen.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich für Schulleitungen bei der Integration der Flüchtlingskinder aus der Ukraine stellen:
Weiter
Weitere Informationen
Wichtige Informationen und weiterführende Hinweise publiziert die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern auf einer separaten Website:
Ukraine: Informationen
BKD-Blog:
Ukrainische Flüchtlingskinder in der Luzerner Volksschule