Häufige Fragen
(Stand: 6. April 2022, 14.00 Uhr)
Neue Fragen bzw. angepasste Antworten sind mit einem Stern * gekennzeichnet.
1. Unterricht
-
Werden die DaZ-Lektionen für Lernende mit Status S (analog Status F oder N) vom Kanton übernommen?
Ja, wenn Lernende nicht in bestehende DaZ-Gruppen aufgenommen werden können, übernimmt der Kanton die zusätzlichen Lektionen auch für Lernende mit Status S.
-
Können im Unterricht auch Freiwillige auf unentgeltlicher Basis eingesetzt werden? (Personen aus der Ukraine, die schon länger hier leben, Senioren etc.)
Ja, der Einsatz von Freiwilligen ist möglich, wenn er von der Schulleitung gestattet wird und die Klassenlehrperson einverstanden ist.
-
Wer übernimmt die Kosten für zusätzliche Klassenassistenzen? Können diese über SOS-Massnahmen beantragt werden?
Nein, diese Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.
-
Wie geht man vor, wenn bei einem schulpflichtigen Kind eine Behinderung vorliegt?
Liegt bei einem schulpflichtigen Kind eine Behinderung vor, wird dies der Dienststelle Volksschulbildung, Schulbetrieb II, gemeldet. Diese entscheidet aufgrund der vorliegenden Situation, ob eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst oder beim Fachdienst für Sonderschulung nötig ist oder ob direkt eine Sonderschulmassnahme eingeleitet werden kann.
Die Kosten für Sonderschulmassnahmen von Kindern mit Status S werden vom Kanton getragen.
-
Können ukrainische (Lehr)Personen im Unterricht eingesetzt werden?*
Wenn ukrainische (Lehr)Personen Deutsch beherrschen, können sie im Unterricht (als Lehrperson, wenn sie die Ausbildung haben oder als Klassenassistenz) eingesetzt/angestellt werden. Die Gemeinde/Schule ist für die Anstellung und Entlöhnung analog anderem Schulpersonal zuständig.
-
Wird Unterricht in urkainischer Sprache nach ukrainischem Lehrplan angeboten?*
Nein, die öffentlichen Schulen bieten Unterricht nach Lehrplan 21 (in Deutsch) an. Unterricht in ukrainischer Sprache mit ukrainischen Lehrmitteln kann auf privater Basis zusätzlich zum Regelunterricht angeboten werden. Die Gemeinden können analog zu Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) Räume und Infrastruktur zur Verfügung stellen.
2. Aufnahmeklassen in den Gemeinden
3. Schulsystem und Ukrainische Sprache
-
Ist das Schulsystem der Ukraine mit unserem vergleichbar?
Ja. Die Kinder in der Ukraine lernen ab der 1./2. Klasse Englisch und können in der Regel neben dem kyrillischen auch das lateinische Alphabet. Ab der 5. Klasse können sie eine zweite Fremdsprache wählen, einige wählen Deutsch.
-
Was ist der Unterschied zwischen Russisch und Ukrainisch?
Russisch und Ukrainisch haben dieselben Wurzeln in der altostslawischen Sprachgruppe. Der Verwandtschaftsgrad dieser Sprachen ist vergleichbar mit Spanisch und Portugiesisch; es gibt Unterschiede und Ähnlichkeiten. Auch das kyrillische Alphabet unterscheidet sich in einigen Buchstaben.