Kinder, die aufgrund einer Behinderung mit Massnahmen der Regelschule nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anrecht auf Sonderschulung. Diese kann integrativ (behinderungsspezifische Förderung in der Regelschule) oder separativ (in einer spezialisierten Sonderschule) erfolgen.
Voraussetzung ist eine Abklärung beim Schulpsycholog ischen Dienst oder beim Fachdienst für Sonderschulabklärungen sowie ein Sonderschulantrag. Die Dienststelle Volksschulbildung entscheidet, ob die Kriterien für eine Sonderschulung erfüllt sind. Sie legt die Massnahmen und die durchführende Stelle fest.
Weitere Informationen für Eltern
Erklärvideos zur Volksschule, zum Schuleintritt und zur Sonderschulung. Übersetzungen und Informationen zum Schulsystem und zur Beurteilung