BKD-Strategie 2023
Bildung und Kultur stärken - so lautet das übergeordnete Ziel der Strategie 2023 des Bildungs- und Kulturdepartements (BKD). Es beinhaltet eine zeitgemässe Bildung auf allen Schulstufen und eine lebendige Kultur im Kanton Luzern.
Strategische Ziele
Wirkungsbericht über die externe Schulevaluation
Der Bericht befindet sich im politischen Prozess.
Expertisen von externen Bildungsfachleuten:
Am 19. Mai 2019 hat das Luzerner Stimmvolk die Aufgaben- und Finanzreform 2018 gutgeheissen. Damit ändert sich die Finanzierung der Volksschule. Ab 2020 teilen sich Kanton und Gemeinden die Kosten je zur Hälfte.
Pro-Kopf-Beiträge, Strukturmodelle Sekundarschule, KITAplus
Diese drei Themen stehen im Zentrum der geplanten Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG). Der Kanton bezahlt den Gemeinden Beiträge für die Volksschulen. Die Berechnung dieser sog. Pro-Kopf-Beiträge soll vereinfacht werden. Dafür ist eine Änderung des VBG nötig. Gleichzeitig sollen im VBG die drei Strukturmodelle der Sekundarschule auf zwei reduziert werden, da nur noch wenige Gemeinden das getrennte Modell führen. Und Kinder im Vorschulalter mit einer Behinderung sollen in einer Kindestagesstätte (KITAplus) heilpädagogisch gefördert werden.
Die Botschaft zu diesen und weiteren kleineren Anpassungen im VBG ist bis 18. September 2020 in der Vernehmlassung. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden anschliessend ausgewertet und dem Regierungsrat wird eine überarbeitete Botschaft unterbreitet. Sobald der Regierungsratsbeschluss zur Botschaft über die Gesetzesänderung vorliegt, wird diese in zwei Sessionen im Kantonsrat behandelt. Dies wird voraussichtlich im Frühling 2021 soweit sein. Die Änderung für die Berechnung der Pro-Kopf-Beträge ist auf den 1. Januar 2022 vorgesehen, die übrigen Änderungen treten am 1. August 2022 in Kraft.
Vernehmlassungsunterlagen