Der Schulpsychologische Dienst (SPD) klärt Kinder und Jugendliche im Auftrag der Heilpädagogischen Früherziehung, Regelschule, Sonderschule oder Eltern ab. Bei spezifischen Fragestellungen wird der Fachdienst für Sonderschulabklärungen einbezogen. Auf Grund der Ergebnisse wird der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) ein Antrag auf integrative oder separative Sonderschulung gestellt.
Die DVS prüft und entscheidet über den Sonderschulbedarf. Die individuelle Verfügung wird je nach Behinderungsgrad auf ein bis vier Jahre festgelegt. Die regelmässige Überprüfung stellt sicher, dass die aktuelle Schulungsform die richtige Lösung darstellt.
Ein- und Übertrittsgespräche und bei Bedarf Schnuppertage gewährleisten einen gelingenden Ein- oder Übertritt.