Eine Anmeldung beim Visiopädagogischen Dienst erfolgt zusammen mit dem Augenärztlichen Zeugnis:
Im Vorschulalter (bis Eintritt obligatorischer Kindergarten) durch den Augenarzt/ Kinderarzt/Neuropädiatrie/weitere Fachpersonen oder durch den HFD.
Im Schulalter direkt durch den Augenarzt
oder durch die Schulleitung