Betreuungspersonen
Bewerberinnen und Bewerber um eine Betreuungsfunktion (Klassenassistenz, Mitarbeit in Tagesstrukturen) müssen vor jeder befristeten oder unbefristeten Anstellung (inkl. Stellvertretungen) einen aktuellen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einreichen. Sind dort Einträge vorhanden, ist eine Anstellung zwingend untersagt.
Weisung Sonderprivatauszug Betreuungspersonen
Bestellung Sonderprivatauszug
Der Arbeitgeber muss für die Betreuungsperson eine Bestätigung (online-Formular) erstellen, dass eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen vorliegt. Die unterzeichnete Bestätigung übergibt er der Betreuungsperson, die anschliessend den Sonderprivatauszug beim Strafregister bestellt.
Bestellvorgang