Für die Lohnadministration des Lehr- und Fachpersonals ist die Dienststelle Personal zuständig. Jeder Schule ist ein/e Payroll Specialist/in zugeteilt. Die Kontaktdaten sind auf der Lohnabrechnung.
Die DVS erstellt die Richtlinien zur Lohneinreihung und ist zuständig für Höhereinreihungen.
Die Besoldungsverordnung von Lehrpersonen und Fachpersonen der Schuldienste regelt die Einreihung in die Lohnklassen. Zur Erläuterung gibt es Richtlinien.
Volksschule:
Musikschule:
Lehr- und Fachpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Höhereinreihung beantragen (BVOL § 6):
Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste
Musikschullehrpersonen
IF/IS-Lehrpersonen ohne vollständige Ausbildung
IF/IS-Lehrpersonen ohne vollständige Ausbildung können unter gewissen Bedingungen eine kantonale Unterrichtsqualifikation bzw. Höhereinreihung erwerben.
Informationen zum Angebot:
Zusammenstellung der Diplome und Höhereinreihungen
Antragsformular Höhereinreihung
Richtlinien für die Höhereinreihung:
mit MAS IF für Einsatz als IS-Lehrperson
für unbefristeten Einsatz als IF/IS-Lehrperson ab 45 Jahren
für IS/IF-Lehrpersonen mit MA SHP ohne Lehrdiplom
für Monofach-Lehrpersonen mit MA SHP