Besoldung

Für die Lohnadministration des Lehr- und Fachpersonals ist die Dienststelle Personal zuständig. Jeder Schule ist ein/e Payroll Specialist/in zugeteilt. Die Kontaktdaten sind auf der Lohnabrechnung. 

Die DVS erstellt die Richtlinien zur Lohneinreihung und ist zuständig für Höhereinreihungen. 

Einreihung der Löhne

Die Besoldungsverordnung von Lehrpersonen und Fachpersonen der Schuldienste regelt die Einreihung in die Lohnklassen. Zur Erläuterung gibt es Richtlinien.

Volksschule:


Musikschule:

Höhereinreihung

Lehr- und Fachpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Höhereinreihung beantragen (BVOL § 6):

Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste

Musikschullehrpersonen

IF/IS-Lehrpersonen ohne vollständige Ausbildung

IF/IS-Lehrpersonen ohne vollständige Ausbildung können unter gewissen Bedingungen eine kantonale Unterrichtsqualifikation bzw. Höhereinreihung erwerben.

Informationen zum Angebot:
Zusammenstellung der Diplome und Höhereinreihungen
Antragsformular Höhereinreihung

Richtlinien für die Höhereinreihung:
mit MAS IF für Einsatz als IS-Lehrperson
für unbefristeten Einsatz als IF/IS-Lehrperson ab 45 Jahren
für IS/IF-Lehrpersonen mit MA SHP ohne Lehrdiplom
für Monofach-Lehrpersonen mit MA SHP

Dienststelle Volksschulbildung

Zentrale Dienste
Sibylle Reinhard

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 51 56

E-Mail

Dienststelle Volksschulbildung
Beauftragter Musikschulen

Abteilung Schulbetrieb I
Pirmin Hodel

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 56 06

E-Mail