Für die Lohnadministration des Lehr- und Fachpersonals ist die Dienststelle Personal zuständig.
Dienststelle Personal
Die DVS erstellt die Richtlinien zur Lohneinreihung und ist zuständig für Höhereinreihungen.
Gleicher Lohn für Frauen und Männer
Eine im 2021 durchgeführte Lohngleichheitsanalyse zeigt keine systematische Benachteiligung zwischen Frau und Mann:
Medienmitteilung vom 11. November 2021
Die Besoldungsverordnung von Lehrpersonen und Fachpersonen der Schuldienste regelt die Einreihung in die Lohnklassen. Zur Erläuterung gibt es Richtlinien.
Lehr- und Fachpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Höhereinreihung beantragen (BVOL § 6):
Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste
Musikschullehrpersonen
IF/IS-Lehrpersonen ohne vollständige Ausbildung können unter gewissen Bedingungen eine kantonale Unterrichtsqualifikation bzw. Höhereinreihung erwerben.
Informationen zum Angebot:
Zusammenstellung der Diplome und Höhereinreihungen
Antragsformular Höhereinreihung
Richtlinien für die Höhereinreihung:
mit MAS IF für Einsatz als IS-Lehrperson
für unbefristeten Einsatz als IF/IS-Lehrperson ab 45 Jahren
für IS/IF-Lehrpersonen mit MA SHP ohne Lehrdiplom
für Monofach-Lehrpersonen mit MA SHP