Volksschulbildung
Für die Lohnadministration des Lehr- und Fachpersonals ist die Dienststelle Personal zuständig. Jeder Schule ist ein/e Payroll Specialist/in zugeteilt. Die Kontaktdaten sind auf der Lohnabrechnung.
Die DVS erstellt die Richtlinien zur Lohneinreihung und ist zuständig für Höhereinreihungen.
Die Besoldungsverordnung von Lehrpersonen und Fachpersonen der Schuldienste regelt die Einreihung in die Lohnklassen. Zur Erläuterung gibt es Richtlinien.
Volksschule:
Musikschule:
Besoldung 2026 Den Lehrpersonen und den Fachpersonen der schulischen Dienste werden auch auf Beginn des Schuljahres 2026/2027 ein Stufenanstieg im Ausmass von 100 Prozent einer vollen Stufe gewährt.
Im Frühling 2025 hatte der Regierungsrat zudem beschlossen, die Löhne der Lehrpersonen und der Fachpersonen der schulischen Dienste per 1. August 2025 zusätzlich zum gewährten Stufenanstieg anzupassen. Kanton und Gemeinden investierten rund 20 Millionen Franken, um die Löhne auf die Obergrenze im Lohnband pro Lohnklasse und Lohnstufe anzuheben.
Lehr- und Fachpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Höhereinreihung beantragen (BVOL § 6):
Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste
Musikschullehrpersonen
IF/IS-Lehrpersonen ohne vollständige Ausbildung
IF/IS-Lehrpersonen ohne vollständige Ausbildung können unter gewissen Bedingungen eine kantonale Unterrichtsqualifikation bzw. Höhereinreihung erwerben.
Informationen zum Angebot: Zusammenstellung der Diplome und Höhereinreihungen Antragsformular Höhereinreihung
Richtlinien für die Höhereinreihung: mit MAS IF für Einsatz als IS-Lehrperson für IS/IF-Lehrpersonen mit MA SHP ohne Lehrdiplom für Monofach-Lehrpersonen mit MA SHP
Kellerstrasse 10
6002 Luzern
Evelyne Enz Zentrale Dienste Telefon 041 228 73 27 E-Mail
Pirmin Hodel Regelschulung Telefon 041 228 56 06 E-Mail