Präventive Massnahmen
Zur Vermeidung oder Aufschiebung einer Sonderschulung kann die DVS im Einzelfall präventive Massnahmen bewilligen. Grundlage ist die Verordnung über die Sonderschulung §14a.
Präventive Massnahmen zum Schuleintritt können von der zuständigen Heilpädagogin des heilpädagogischen Früherziehungsdienstes beantragt werden.
Schuleintritt von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen
Rückgliederung in die Regelschule
In Einzelfällen können Massnahmen zur Unterstützung der Rückgliederung aus der separativen Sonderschule in die Regelschule verfügt werden. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Rückgliederung von der Sonderschule in die Regelschule im Einzelfall