Präventive Massnahmen
Zur Vermeidung oder Aufschiebung einer Sonderschulung kann die DVS im Einzelfall präventive Massnahmen bewilligen. Grundlage ist die Verordnung über die Sonderschulung §14a.
Präventive Massnahmen zum Schuleintritt können von der zuständigen Heilpädagogin des heilpädagogischen Früherziehungsdienstes beantragt werden.
Schuleintritt von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen. Merkblatt
Rückgliederung in die Regelschule
In Einzelfällen können Massnahmen zur Unterstützung der Rückgliederung aus der separativen Sonderschule in die Regelschule verfügt werden. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Rückgliederung von der Sonder- in die Regelschule. Merkblatt
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das neue Beratungsformat im Bereich kognitive Entwicklung (B k E) eingeführt. Dieses Angebot stellt sicher, dass Schulen weiterhin Zugang zu fundiertem Fachwissen im Umgang mit Kindern im Grenzbereich der intellektuellen Fähigkeiten haben. Ziel ist es, die Fachlichkeit im Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen im Bereich Kognition und Kinder im Grenzbereich der intellektuellen Fähigkeiten nachhaltig zu stärken.
Schwerpunkte des neuen Formats:
- Stärkung der Unterrichts- und IF-Teams sowie der schulischen Standorte
- Fachliche Beratung bei komplexeren Fragestellungen rund um Lernende mit kognitiven Herausforderungen
- Unterstützung bei konkreten Anliegen, um die Partizipation und Aktivität von Kindern mit Lernschwierigkeiten gezielt zu fördern
Die Umsetzung erfolgt durch den Fachdienst Sonderschulung (FDI). Die Beratung richtet sich an Lehrpersonen aus dem Unterrichtsteam sowie an weitere Beteiligte im schulischen Umfeld.
Anmeldungen sind ab 1. April 2026 direkt über den Fachdienst Integrative Sonderschulung Bereich kE FDI möglich. Der entsprechende Link folgt.