Präventive Massnahmen
Zur Vermeidung oder Aufschiebung einer Sonderschulung kann die DVS im Einzelfall präventive Massnahmen bewilligen. Grundlage ist die Verordnung über die Sonderschulung §14a.
Präventive Massnahmen zum Schuleintritt können von der zuständigen Heilpädagogin des heilpädagogischen Früherziehungsdienstes beantragt werden.
Schuleintritt von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen. Merkblatt
Rückgliederung in die Regelschule
In Einzelfällen können Massnahmen zur Unterstützung der Rückgliederung aus der separativen Sonderschule in die Regelschule verfügt werden. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Rückgliederung von der Sonder- in die Regelschule. Merkblatt
Neuausrichtung der Beratung im Bereich kognitive Entwicklung
Das Format «Beratung und Unterstützung» im Bereich kognitive Entwicklung (B&U k E) hat sich seit der Einführung als wertvolle Begleitung für Schulen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf bewährt. Es stärkt die Regelschule bisher mit Zusatzressourcen und Beratung und stellt somit eine niederschwellige Unterstützung dar.
Mit der Herabsetzung des diagnostischen IQ-Grenzwerts gemäss ICD-10 und ICD-11 (Intelligenzminderung bei IQ < 70) werden Schülerinnen und Schüler mit einem darüber liegenden IQ nicht mehr als intelligenzgemindert klassifiziert. Sie gehören zur zunehmend heterogenen Schülerschaft der Regelschule, die verstärkt gefordert ist, auch Kindern mit Lernschwächen gerecht zu werden. Ein zentrales Anliegen dabei ist, diesen Kindern ohne Stigmatisierung zu begegnen und sie im Rahmen der vorhandenen Grundressourcen zu fördern. Sie sollen als selbstverständlicher Teil der schulischen Vielfalt wahrgenommen werden. Die integrative Förderung bildet hierfür den geeigneten Rahmen – getragen von gezielter Beratung.
Schrittweiser Übergang zur neuen Unterstützungsform
Die bisherigen B&U k E Format war als Übergangslösung konzipiert. Dies ermöglichte den Schulen, Erfahrungen zu sammeln, Grundlagen zu schaffen und sich auf die erweiterte schulische Vielfalt einzustellen. Diese Phase hat wesentlich dazu beigetragen, die Klassen vor Ort zu stabilisieren und die Fachlichkeit gezielt weiterzuentwickeln. Ab Schuljahr 2026/27 wird das Format durch „Beratung im Bereich kognitive Entwicklung (B k E)“ abgelöst. Weiterhin soll der Zugang zu Fachwissen sichergestellt werden, das dauerhaft angelegt ist und den Zugang zur Expertise entsprechend sicherstellt. Ergänzend dazu ist in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Luzern eine themenspezifische Weiterbildung angedacht, um die Umsetzung der Inhalte nachhaltig zu verankern und die pädagogische Qualität weiter zu stärken.
Mit der Bearbeitung aller bis September 2025 eingegangenen Gesuche endet die Möglichkeit einer Gesuchstellung im bisherigen Format. Bewilligte B&U k E werden noch bis ins Schuljahr 2027/28 wirksam bleiben. Diese gestaffelte Auslaufphase entspricht der ursprünglich vorgesehenen Übergangszeit und ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung der Schulen, während gleichzeitig die Grundlagen für das neue Beratungsangebot entwickelt werden.
«Schulen für alle» sichert Zugang zu Fachwissen
Das Projekt «Schulen für alle» und der ständige Zugang zu Fachwissen stärken die Regelschule. Beide Angebote optimieren die Fähigkeit der Schulen, alle Kinder gemeinsam zu unterrichten. Die einzelnen Bausteine des Projekts leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Sie helfen zum Beispiel beim Umgang mit schwierigem Verhalten, bieten Lerncoaching an oder erweitern die Handlungsmöglichkeiten im Schulalltag.
«Ausblick und weitere Informationen»
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und zur konkreten Umsetzung folgen in Kürze. Schulen, die eine Unterstützung im Rahmen von B k E in Erwägung ziehen, werden zeitnah über die nächsten Schritte informiert.