Präventive Massnahmen
Zur Vermeidung oder Aufschiebung einer Sonderschulung kann die DVS im Einzelfall präventive Massnahmen bewilligen. Grundlage ist die Verordnung über die Sonderschulung §14a.
Präventive Massnahmen zum Schuleintritt können von der zuständigen Heilpädagogin des heilpädagogischen Früherziehungsdienstes beantragt werden.
Schuleintritt von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen. Merkblatt
Rückgliederung in die Regelschule
In Einzelfällen können Massnahmen zur Unterstützung der Rückgliederung aus der separativen Sonderschule in die Regelschule verfügt werden. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Rückgliederung von der Sonder- in die Regelschule. Merkblatt
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das neue Beratungsformat im Bereich kognitive Entwicklung (B k E) eingeführt. Dieses Angebot stellt sicher, dass Schulen weiterhin Zugang zu fundiertem Fachwissen im Umgang mit Kindern im Grenzbereich der intellektuellen Fähigkeiten haben. Ziel ist es, die Fachlichkeit im Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen im Bereich Kognition und Kinder im Grenzbereich der intellektuellen Fähigkeiten nachhaltig zu stärken.
Schwerpunkte des neuen Formats:
- Stärkung der Unterrichts- und IF-Teams sowie der schulischen Standorte
- Fachliche Beratung bei komplexeren Fragestellungen rund um Lernende mit kognitiven Herausforderungen
- Unterstützung bei konkreten Anliegen, um die Partizipation und Aktivität von Kindern mit Lernschwierigkeiten gezielt zu fördern
Die Umsetzung erfolgt durch den Fachdienst Sonderschulung (FDI). Die Beratung richtet sich an Lehrpersonen aus dem Unterrichtsteam sowie an weitere Beteiligte im schulischen Umfeld.
Anmeldungen sind ab 19. März 2026 direkt über den Fachdienst Integrative Sonderschulung Bereich kE FDI möglich: Anmeldung
Beratung im Bereich Körper, Motorik, Gesundheit (B KMG)
Das Beratungsformat richtet sich an Mitarbeitende der Regelschulen und Schuldienste, die Unterstützung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Motorik sowie der körperlichen oder gesundheitlichen Situation von Schülerinnen und Schülern benötigen. Das Angebot kann auch für Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen werden, die bereits im Rahmen einer integrativen Sonderschulung in einem anderen Behinderungsbereich unterstützt werden. Ausgenommen sind Fragestellungen zu Lernenden mit einer Integrativen Sonderschulung (IS) im Bereich KMG. In diesen Fällen ist die Beratung bereits Bestandteil der verfügten Sonderschulmassnahme.
Das Angebot umfasst die Beratung bei Herausforderungen in folgenden Bereichen:
- chronische Krankheiten oder Stoffwechselerkrankungen
- Einschränkungen in der Grob-, Fein- oder Grafomotorik
- kombinierte Schwierigkeiten in den Bereichen Motorik, Handlungsplanung, Aussprache und Raumwahrnehmung
Mögliche Beratungsleistungen:
- fachliche Beratung zu Unterrichtsfragen
- Beratung oder Triage in Bezug auf behinderungsbedingte Massnahmen (z. B. Hilfsmittel, Infrastruktur, Pflege, Transport, Therapiemöglichkeiten)
- Beratung bei organisatorischen Fragestellungen
- Beratung zur schulischen Integration
- Beratung zur individuellen Weiterbildung von Schulteams
- Die Beratung wird in der Regel telefonisch oder via MS Teams durchgeführt. Bei Bedarf kann sie auch vor Ort erfolgen.
Umsetzung und Kontakt:
Die Beratung wird von der Fachstelle Integrative Sonderschulung der Rodtegg, Luzern durchgeführt. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich. Je nach Auslastung kann es zu einer Warteliste kommen.
Anmeldungen werden ab dem 1. Februar 2027 entgegengenommen.