Präventive Massnahmen
Zur Vermeidung oder Aufschiebung einer Sonderschulung kann die DVS im Einzelfall präventive Massnahmen bewilligen. Grundlage ist die Verordnung über die Sonderschulung §14a.
Präventive Massnahmen zum Schuleintritt können von der zuständigen Heilpädagogin des heilpädagogischen Früherziehungsdienstes beantragt werden.
Schuleintritt von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen
Beratung & Unterstützung kognitive Entwicklung
Wenn alle Massnahmen der Regelschule ausgeschöpft sind, kann in begründeten Einzelfällen im Grenzbereich IQ 70 -75 ein Gesuch für Beratung und Unterstützung (B&U) kognitive Entwicklung eingereicht werden. Laufzeit und Pauschale für die Unterstützung werden individuell gesprochen, die inhaltliche Ausrichtung der Massnahme und deren Umsetzung liegt beim "Fachdienst Integrative Sonderschulung FDI Bereich kognitive Entwicklung" und bei der Schulleitung. Beim Format Beratung und Unterstützung (B&U) kognitiver Bereich wird keine Grundleistung für die Regelschule vergütet und es gibt keine Vorgabe zur maximalen Klassengrösse. Die Laufzeit des Formats kann ein oder zwei Jahre betragen. Ein Gesuch für Beratung und Unterstützung (B&U) kognitiver Bereich kann weiterhin nur einmalig gestellt und nicht verlängert werden.
Rückgliederung in die Regelschule
In Einzelfällen können Massnahmen zur Unterstützung der Rückgliederung aus der separativen Sonderschule in die Regelschule verfügt werden. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Rückgliederung von der Sonderschule in die Regelschule im Einzelfall