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Aufnahmeverfahren Internat
Voraussetzungen:
Besuch des Schulunterrichts im HPZ Hohenrain
Kooperationsbereitschaft der Eltern, bzw. Erziehungsbeistandschaft, Obhutsentzug oder Vormundschaft
Kostengutsprache durch die Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG
Alter: 5 bis Schulaustritt
Das Aufnahmeverfahren ist wie folgt geregelt:
Die Sichtweisen aller Beteiligten werden in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Die bisherige Schullaufbahn und die zusätzlichen unterstützenden Massnahmen werden diskutiert und berücksichtigt.
Es erfolgt ein Besuch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und des Kindes im Internat.
Anschliessend verbringt das Kind in der Regel eine Probewoche auf einer Internatsgruppe.
Die Aufnahme wird hinsichtlich Indikation, Platz und Machbarkeit von der Leitung Sozialpädagogik geprüft.
Der Antrag für eine Platzierung im Internat erfolgt durch eine Abklärungsstelle über die Dienststelle Volksschulbildung DVS zu Handen der Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG.
Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG erteilt die Kostengutsprache.