Internat

Aufnahmeverfahren Internat

Voraussetzungen:

  • Besuch des Schulunterrichts im HPZ Hohenrain
  • Kooperationsbereitschaft der Eltern, bzw. Erziehungsbeistandschaft, Obhutsentzug oder Vormundschaft
  • Kostengutsprache durch die Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG
  • Alter: 5 bis Schulaustritt

Das Aufnahmeverfahren ist wie folgt geregelt:

  • Die Sichtweisen aller Beteiligten werden in den Entscheidungsprozess eingebunden.
  • Die bisherige Schullaufbahn und die zusätzlichen unterstützenden Massnahmen werden diskutiert und berücksichtigt.
  • Es erfolgt ein Besuch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und des Kindes im Internat.
  • Anschliessend verbringt das Kind in der Regel eine Probewoche auf einer Internatsgruppe.
  • Die Aufnahme wird hinsichtlich Indikation, Platz und Machbarkeit von der Leitung Sozialpädagogik geprüft.
  • Der Antrag für eine Platzierung im Internat erfolgt durch eine Abklärungsstelle über die Dienststelle Volksschulbildung DVS zu Handen der Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG.
  • Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG erteilt die Kostengutsprache.