Aufnahmeverfahren
Der Eintritt eines Kindes in eine Sonderschule ist nicht nur für das Kind, sondern auch für die Eltern ein entscheidender Schritt. Aus diesem Grund ist es uns ein grosses Anliegen, die Eltern und das Kind in dieser Phase intensiv zu begleiten, zu unterstützen und wenn möglich zu beraten.
Eine definitive Aufnahme erfolgt immer aufgrund eines Antrages einer Abklärungsstelle und einer Verfügung der Dienststelle Volksschulbildung.