Willkommen in unserem Schulalltag

Am heilpädagogischen Zentrum Hohenrain besuchen täglich rund 200 Kinder und Jugendliche den Unterricht in den Bereichen Kognitive Entwicklung oder Sprachentwicklung. Wir arbeiten nach heilpädagogischen Prinzipien, unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler in ihrem Entwicklungsprozess ganzheitlich und arbeiten mit interdisziplinären Förderplanungen. Der Unterrichtsalltag ist geprägt durch verschiedene Lernsettings, um möglichst individuell auf die verschiedenen Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler einzugehen.

Das Ziel des Unterrichts im Bereich Kognitive Entwicklung ist die Erreichung der grösstmöglichen Selbständigkeit und damit die soziale und berufliche Integration in unsere Gesellschaft, sowie ein möglichst optimaler Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder in eine Beschäftigung/Betreuung in einer Erwachseneninstitution.

Im Bereich Sprachentwicklung streben wir eine Reintegration in die Regelschule an. Somit richten sich die schulischen Lernziele nach dem Lehrplan der Regelschule. Dabei wird immer auf den individuellen Lernstand unserer Schülerinnen und Schüler eingegangen. In der Oberstufe steht eine Anschlusslösung ins Berufsleben im Zentrum der Förderung.

Einblicke in den Schulalltag – Kinder erzählen

Noah's Schultag im Bereich Kognitive Entwicklung

Ich bin Noah, 6 Jahre alt und jetzt das zweite Jahr in Hohenrain in der Schule.

Kommt mit mir mit und erlebt, wie mein normaler Dienstag in der Schule aussieht.

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Hanna's Schultag im Bereich Sprachentwicklung

Ich heisse Hanna und bin 15 Jahre alt. Ich bin seit dem 1. Kindergarten in Hohenrain.

Heute erzähle von einem normalen Montag in meinem Schulalltag, wie ich geübt habe ÖV zu fahren und wie ich bei der Berufswahl unterstützt wurde.

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Stimmen aus dem Alltag

«Mit viel Engagement schaffen es die Lehrpersonen und Klassenassistenten jedes Kind individuell dort abzuholen und in seinen Fähigkeiten zu stärken. Unser Sohn ist non Verbal und die Lehrperson bezieht ihn sogar im Englisch Unterricht mit ein. Das Kommunikationsgerät (Talker) wird im Unterricht wie selbstverständlich genutzt und keiner/keine fühlt sich ausgeschlossen auch ohne Lautsprache.»Mutter
«Der Austausch findet oft wöchentlich statt oder bei Bedarf auch mehr. Wir bekommen regelmässig Rückmeldungen an was unser Kind in der Schule arbeitet oder lernt.»Mutter
«Im Hauswirtschaftsunterricht kocht unser Sohn schon ganze Menus und braucht immer weniger Unterstützung dabei.»Mutter
«Im eigenen Hallenbad lernen die Kinder von klein auf schwimmen.» Mutter

Häufige Fragen – Schnell erklärt

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten organisatorischen Fragen:

  • Wie erfolgt die Zuweisung / der Eintritt in den Bereich Kognitive Entwicklung?

    Das HPZH entscheidet nicht eigenständig über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler. Die Zuweisung erfolgt über die Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. 

    Im Bereich Kognitive Entwicklung braucht es eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD): Die Schulleitung der Wohngemeinde des Kindes meldet das Kind beim SPD an. Dieser macht eine Empfehlung zur Beschulung. Danach stellt die Schulleitung der Dienststelle Volksschulbildung einen Antrag zur integrativen oder separativen Sonderschulung.

    Die Dienststelle Volksschulbildung entscheidet über die Platzierung an einer geeigneten Sonderschule. 

    Obiges Verfahren gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Luzern. Ausserkantonale Interessenten melden sich bitte mittels dem Formular "Platzierungsanfrage" an. Bitte beachten Sie, dass die Vergabe an ausserkantonale Schülerinnen und Schüler erst nach dem Abschluss des kantonalen Zuweisungsprozesses erfolgen kann.

  • Wie erfolgt die Zuweisung / der Eintritt in den Bereich Sprachentwicklung?

    Das HPZH entscheidet nicht eigenständig über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler. Die Zuweisung erfolgt über die Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern.

    Im Bereich Sprachentwicklung braucht es eine Abklärung beim Fachdienst für Sonderschule: Die Schulleitung der Wohngemeinde des Kindes meldet das Kind in Zusammenarbeit mit der zuständigen Logopädin oder der heilpädagogischen Früherzieherin beim Fachdienst an. Der Fachdienst für Sonderschulabklärung macht eine Empfehlung zur Beschulung. Danach stellt die Schulleitung der Dienststelle Volksschulbildung einen Antrag zur integrativen oder separativen Sonderschulung.

    Die Dienststelle Volksschulbildung entscheidet über die Platzierung an einer geeigneten Sonderschule. 

    Obiges Verfahren gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Luzern. Ausserkantonale Interessenten melden sich bitte mittels dem Formular "Platzierungsanfrage" an. Bitte beachten Sie, dass die Vergabe an ausserkantonale Schülerinnen und Schüler erst nach dem Abschluss des kantonalen Zuweisungsprozesses erfolgen kann.

  • Kann mein Kind vor dem Eintritt das HPZH besuchen? Ist eine Schnupperwoche möglich?

    Nach dem Entscheid der Dienststelle Volksschulbildung haben die Eltern und das Kind beim Eintrittsgespräch die Gelegenheit unser Schulhaus und die neue Klassenlehrperson kennenzulernen.

    Ausserdem finden ein Mal jährlich Kennenlerntage im HPZH statt. Diese werden auf der Website im News-Bereich publiziert.

    Wir bieten keine individuellen Besucherführungen, Schnuppertage oder Schnupperwochen an.

  • Wie sieht der Stundenplan aus?

    Wie alle anderen Schulen im Kanton Luzern haben wir am Vormittag Blockzeiten mit Unterrichtsbeginn um 8.20 Uhr und Unterrichtsschluss um 11.55 Uhr. Am Nachmittag gibt es je nach Schulstufe unterschiedliche Schlusszeiten für die Lernenden.

    Im Bereich der Sprachentwicklung richten wir den Stundenplan nach der Wochenstundentafel des Kantons Luzern aus.

  • An welchen Zielen orientiert sich der Unterricht?

    Kognitive Entwicklung: Ziel ist grösstmögliche Selbständigkeit sowie soziale und berufliche Integration. Angestrebt wird ein optimaler Einstieg in Ausbildung oder Beschäftigung in einer Erwachseneninstitution.

    Sprachentwicklung: Schwerpunkt ist die Reintegration in die Regelschule nach deren Lehrplan, angepasst an den individuellen Lernstand. In der Oberstufe liegt der Fokus auf einer Anschlusslösung ins Berufsleben.

  • Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten aus?

    Es findet jährlich ein obligatorisches Standort- und Fördergespräch mit den Erziehungsberechtigten statt. Der Kontakt erfolgt via Kontaktheft, Mail oder Telefon. In Absprache dürfen die Erziehungsberechtigten auch auf Unterrichtsbesuch kommen.

  • Wie kommt mein Kind zur Schule?

    Das Kind wird am Morgen mit einem Sammeltaxi von Zuhause abgeholt und nach dem Unterricht wieder nach Hause gebracht. Je nach Wohnort können die Jugendlichen ab der Oberstufe den Weg zur Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln selbst bewältigen.

  • Kann mein Kind am Nachmittag mit dem Taxi zu den Grosseltern gebracht werden, damit ich es später dort abholen kann?

    Nein. Der Transport der Kinder ist nur für den Weg von Zuhause und wieder nach Zuhause organisiert. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

  • Bleibt mein Kind während der ganzen Schulzeit am HPZH?

    Im Bereich der kognitiven Entwicklung bieten wir den Kindern ein Umfeld, in dem sie über ihre gesamte Schulzeit hinweg bestmöglich gefördert werden. In der Regel besuchen die Kinder dauerhaft das HPZH. Es erfolgen jedoch regelmässige Überprüfungen und bei entsprechenden Fortschritten besteht die Möglichkeit für eine Reintegration in die Regelschule.

    Im Bereich der Sprachentwicklung streben wir eine Reintegration in die Regelschule des Wohnortes an. Es kann aber auch sein, dass die Sprachbeeinträchtigung so stark ist, dass das Kind seine ganze Schulzeit am HPZH verbringt.

  • Wann endet die Schulzeit für mein Kind am HPZ Hohenrain?

    Grundsätzlich endet die Schulzeit mit dem Erreichen der obligatorischen Schulzeit. Dann findet ein ordentlicher Austritt aus dem HPZ Hohenrain statt, mit anschliessendem Übertritt in die Arbeitswelt, wenn möglich mit einer Ausbildung oder einer Anschlusslösung in eine Erwachseneninstitution.

    Die Verantwortung und der Entscheid, wohin ihr Kind nach der Schulzeit gehen soll, liegt grundsätzliche bei den Erziehungsberechtigten. Die zuständigen Fachpersonen stehen dabei unterstützend zur Seite und bieten den nötigen Support.

  • Wie wird unser Jugendlicher auf die Zeit nach der obligatorischen Schulzeit vorbereitet?

    Auf der Oberstufe werden die Lernenden gezielt auf den Eintritt ins Berufsleben vorbereitet. Im Bereich Sprachentwicklung werden gemeinsam Lebensläufe und Bewerbungsschreiben formuliert und auch Bewerbungsgespräche vorbereitet.

    Unsere Lehrpersonen der Oberstufe arbeiten mit der IV-Berufsberatung zusammen, haben gute Kenntnis von möglichen Lehrbetrieben oder Institutionen und können mithelfen Schnupperlehren zu organisieren.

  • Welche Kosten kommen auf uns als Erziehungsberechtigte zu?

    Der Unterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler kostenlos. Für das Mittagessen und die Betreuung am Mittag sowie für die Tagesstruktur und das Internat wird ein Kost- und Betreuungsbetrag in Rechnung gestellt. Die Details werden im Aufnahmegespräch besprochen. Ergänzende Informationen finden Sie in der Taxordnung.

HPZ Hohenrain

Verwaltung

Dorfstrasse 19

6276 Hohenrain

Standort


Telefon
041 329 46 46

E-Mail

 

Öffnungszeiten:
Während der Schulzeit
07.15 - 12.00 Uhr
13.15 - 17.00 Uhr

Während der Ferienzeit
08.00 - 11.30 Uhr

Wollen Sie unseren Kindern ein schönes Erlebnis bescheren? Dann freuen wir uns über Ihre Spende. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Spendenkonto:
CH93 0077 8018 8000 0110 6

Zahlungszweck:

HPZH / Kinderkasse

Finanzdepartement des Kantons Luzern
Dienststelle Finanzen
Bahnhofstrasse 19
6002 Luzern