Liegt für ein Kind von einer anerkannten Abklärungsstelle die Diagnose Autismus vor, kann es durch die Schulleitung in Absprache mit den Eltern und den involvierten Fachpersonen beim Fachdienst Autismus angemeldet werden.
Anmeldeformular Beratung für Schulleitungen
Einverständniserklärung (bitte zum Anmeldeformular unterschrieben mitsenden)
Die zuständige Fachperson des FDA bespricht mit den Erziehungsberechtigten, den Fachpersonen der Schule und allfälligen weiteren involvierten Stellen und Personen (z.B. KJPD, SPD) den Bedarf.
Ist eine Unterstützung von mehr als 50 Beratungsstunden pro Schuljahr erforderlich, erfolgt eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst und bei Bedarf ein Antrag auf integrative Sonderschulung. Es gilt das Abklärungs- und Zuweisungsverfahren der DVS.