Für die Umsetzung von Massnahmen im Sonderschulbereich stehen Grundlagendokumente zur Verfügung.
Kantonales Konzept für die Sonderschulung 2020
Sonderschulung: Abklärungs- und Zuweisungsverfahren
Integrative Sonderschulung (IS)
Ausführungsbestimmungen beschreiben die integrative Sonderschulung in den verschiedenen Behinderungsbereichen:
- Grundlagen und Verantwortlichkeiten
- Übergang vom 2. zum 3. Zyklus
- Abklärungs- und Zuweisungsverfahren
- Finanzierung
- Integrative Sonderschulung im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung
- Integrative Sonderschulung im Bereich kognitive Entwicklung
- Integrative Sonderschulung im Bereich Körper, Motorik, Gesundheit
- Integrative Sonderschulung im Bereich Sprachentwicklung
- Integrative Sonderschulung im Bereich Hören
- Integrative Sonderschulung im Bereich Sehen
Integrative Sonderschulung (IS) in Regelklassen. Ausführungsbestimmungen
Rückgliederung in die Regelschule
In Einzelfällen können Massnahmen zur Unterstützung zu Rückgliederung aus der separativen Sonderschule in die Regelschule verfügt werden. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Rückgliederung von der Sonderschule in die Regelschule im Einzelfall
Präventive Massnahmen
Zur Vermeidung oder Aufschiebung einer Sonderschulung kann die DVS im Einzelfall präventive Massnahmen verfügen (Verordnung über die Sonderschulung §14a).
Präventive Massnahmen zum Schuleintritt können von der zuständigen Heilpädagogin des heilpädagogischen Früherziehungsdienstes beantragt werden.
Schuleintritt von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen
Verhaltensbehinderung
Im Einzelfall kann die Dienststelle Volksschulbildung Lernende mit einer Verhaltensbehinderung einer privaten Regelschule zuweisen.
Sonderschulung in privaten Regelschulen
Informationen für Eltern