Häufige Fragen

Fachverantwortung Digitalität

Fachverantwortung Begabungs- und Begabtenförderung

Fachverantwortung Coaching

Entlastung von Berufseinsteigenden

Allgemein

  • Wie werden die CAS finanziert?
    Alle CAS werden - wie bereits seit Jahren - von der DVS mitfinanziert gemäss den Richtlinien zu den Weiterbildungsverträgen (siehe: Weiterbildung - Kanton Luzern).
    50 % der effektiven Kurskosten (ohne Einschreibegebühren) des CAS an der PH Luzern können - sofern die Lehrperson ein Pensum von mind. 40 % hat - nach erfolgreichem Abschluss mit dem Abrechnungsformular (inkl. Beilagen, d.h. Rechnungs- und Diplomkopien) via obige Website zurückgefordert werden.
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