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Volksschulbildung

Häufige Fragen

Fachverantwortung Digitalität

Fachverantwortung Begabungs- und Begabtenförderung

  • Wie viele Lektionen stehen uns für die integrative Begabungs- und Begabtenförderung zur Verfügung?

    Pro Klasse (alle Zyklen) steht 1 Lektion zur Verfügung. Dies dient als Berechnungsgrundlage des Lektionenpools, welcher gezielt für die integrative Begabungs- und Begabtenförderung (IBBF) eingesetzt wird.

  • Müssen alle Lehrpersonen den CAS absolvieren, um von den Ressourcen Gebrauch machen zu können?

    Innerhalb der Umsetzung der IBBF an der Schule leitet und koordiniert mindestens ein/e Fachverantwortliche/r Begabungs- und Begabtenförderung die beschriebenen Aufgaben.

    Begabungsfördernde Massnahmen in den Klassen, sowie klassen- und stufenübergreifend, können auch von weiteren in die Begabungs- und Begabtenförderung integrierten Personen, wie z.B. IF-Lehrpersonen, abgedeckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bei begabtenfördernden Massnahmen in besonders herausfordernden Situationen Mentoring- oder Experteneinsätze durch interne oder externe Fachpersonen abzudecken.

  • In welchem Fall reicht der Profilkurs SHPplus IBBF zur Ausübung der Aufgabe Fachverantwortliche IBBF?

    Der Profilkurs SHPplus IBBF richtet sich an ausgebildete SHPs (MA SHP) und Absolventinnen und Absolventen des MAS IF (ohne CAS IBBF). So können diese vertiefte Kompetenzen im Bereich IBBF erwerben.
  • Wie muss man bei der Pensenmeldung für die in die IBBF involvierten Personen vorgehen?

    Lehrpersonen, die die Fachverantwortung übernehmen, können beim Feld «Fachverantwortung IBBF» eingetragen werden. Die Fachverantwortung können nur Personen mit einem der folgenden Diplome übernehmen: CAS IBBF/MA SHP und Profilkurs SHPplus IBBF oder CAS IBBF/MAS IF mit CAS IBBF integriert oder zusätzlich Profilkurs SHPplus IBBF oder CAS IBBF.

    Alle anderen Fach- und Lehrpersonen, die im Rahmen der Ressourcen IBBF eine Aufgabe übernehmen, können bei «Fachkarriere IBBF» eingetragen werden.

    Mentorinnen und Mentoren sowie Expertinnen und Experten, wie sie im Rahmenmodell IBBF für die Begabtenförderung und die BegabtenförderungPlus vorgeschlagen werden, können wie folgt angestellt und entlöhnt werden:

    Über die Dienststelle Personal:

    Hat die Person, welche das Mentorat übernimmt, bereits eine Anstellung als Lehrperson an der Schule, kann das Mentoratspensum im Pensenmeldeformular unter «Fachkarriere IBBF» gemeldet werden.

    Über die Gemeinde:

    Ist die mentorierende Person nicht als Lehrperson an der Schule angestellt, erfolgt die Anstellung über die Gemeinde. 

    Gemeinden haben die Möglichkeit, Lektionen aus dem Pool der IBBF-Lektionen in Geldwert umzuwandeln. Eine Lektion entspricht 65 Arbeitsstunden pro Jahr. 

    Der Tarif für einen durchschnittlichen Stundenlohn beträgt: Fr. 107.60 (mit FE); Fr.  97.25 (ohne FE)

    Die so vergebenen Lektionen werden dem Lektionenpool IBBF belastet.

    Selbstständigerwerbende können Rechnung stellen und erhalten einen Zuschlag von 20 Prozent für Sozialversicherungen, Ausfallrisiko und administrativen Aufwand.

Fachverantwortung Coaching

Entlastung von Berufseinsteigenden

Allgemein

  • Wie werden die CAS finanziert?

    Alle CAS werden - wie bereits seit Jahren - von der DVS mitfinanziert gemäss den Richtlinien zu den Weiterbildungsverträgen (siehe: Weiterbildung - Kanton Luzern).
    50 % der effektiven Kurskosten (ohne Einschreibegebühren) des CAS an der PH Luzern können - sofern die Lehrperson ein Pensum von mind. 40 % hat - nach erfolgreichem Abschluss mit dem Abrechnungsformular (inkl. Beilagen, d.h. Rechnungs- und Diplomkopien) via obige Website zurückgefordert werden. Für die Kostenbeteiligung an den CAS des MAS IF (u. a. CAS IBBF, BreVe, Mentoring & Coaching) wird zusätzlich ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom verlangt.
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