Lehrpersonen, die die Fachverantwortung übernehmen, können beim Feld «Fachverantwortung IBBF» eingetragen werden. Die Fachverantwortung können nur Personen mit einem der folgenden Diplome übernehmen: CAS IBBF/MA SHP und Profilkurs SHPplus IBBF oder CAS IBBF/MAS IF mit CAS IBBF integriert oder zusätzlich Profilkurs SHPplus IBBF oder CAS IBBF.
Alle anderen Fach- und Lehrpersonen, die im Rahmen der Ressourcen IBBF eine Aufgabe übernehmen, können bei «Fachkarriere IBBF» eingetragen werden.
Mentorinnen und Mentoren sowie Expertinnen und Experten, wie sie im Rahmenmodell IBBF für die Begabtenförderung und die BegabtenförderungPlus vorgeschlagen werden, können wie folgt angestellt und entlöhnt werden:
Über die Dienststelle Personal:
Hat die Person, welche das Mentorat übernimmt, bereits eine Anstellung als Lehrperson an der Schule, kann das Mentoratspensum im Pensenmeldeformular unter «Fachkarriere IBBF» gemeldet werden.
Über die Gemeinde:
Ist die mentorierende Person nicht als Lehrperson an der Schule angestellt, erfolgt die Anstellung über die Gemeinde.
Gemeinden haben die Möglichkeit, Lektionen aus dem Pool der IBBF-Lektionen in Geldwert umzuwandeln. Eine Lektion entspricht 65 Arbeitsstunden pro Jahr.
Der Tarif für einen durchschnittlichen Stundenlohn beträgt: Fr. 107.60 (mit FE); Fr. 97.25 (ohne FE)
Die so vergebenen Lektionen werden dem Lektionenpool IBBF belastet.
Selbstständigerwerbende können Rechnung stellen und erhalten einen Zuschlag von 20 Prozent für Sozialversicherungen, Ausfallrisiko und administrativen Aufwand.