HPZ Schüpfheim
Der Schulaustritt erfolgt in der Regel nach den obligatorischen neun Schuljahren. Bei begründetem Bedarf kann die Schulzeit um ein oder zwei Jahre verlängert werden. Wird ein entsprechender Bedarf von den Erziehungsberechtigten, der Schule sowie – sofern relevant – dem Internat festgestellt, stellt das HPZS einen Antrag an die Dienststelle Volksschulbildung (DVS). Der Entscheid über eine Verlängerung liegt bei der DVS.
Die Verantwortung für die Organisation einer geeigneten Anschlusslösung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Das HPZS unterstützt und begleitet diesen Prozess beratend.
Nach dem Schulaustritt ergeben sich in der Regel folgende Anschlusslösungen:
Chlosterbüel 9
6170 Schüpfheim
Telefon 041 228 49 00
Öffnungszeiten Empfang:
Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.45 Uhr 13.30 – 16.45 Uhr
Freitag 08.00 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr
Während der Ferienzeit:
Montag bis Freitag 08.00 – 11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen