Aufnahmeverfahren Schule
Entnehmen Sie die spezifischen Aufnahmeprozesse den Links der DVS.
Abklärung & Entscheide Fachdienst Sonderschulung
Eintritt Bereich Sprachentwicklung
Kinder und Jugendliche mit einer Sprachentwicklungsbeeinträchtigung werden beim Fachdienst der DVS mit anerkannten Verfahren und Tests abgeklärt.
Wenn ein sonderpädagogischer Bedarf diagnostiziert ist, kann im Einverständnis mit den Erziehungsverantwortlichen ein Antrag auf eine Sonderschulmassnahme zuhanden der Abteilung Schulbetrieb II gestellt werden.
Die Beauftragten für Sonderschulung der Abteilung Schulbetrieb II prüfen die Anträge.
Nach dem Aufnahmeentscheid durch die DVS werden die Eltern und Kinder zu einem Informationstreffen eingeladen, bei dem sie die Gelegenheit haben, unsere Institution kennen zu lernen.
Eintritt Bereich kognitive Entwicklung
Kinder und Jugendliche mit kognitiver Beeinträchtigung, praktischer Bildungsfähigkeit und Mehrfachbeeinträchtigung werden vom regionalen schulpsychologischen Dienst abgeklärt.
Wenn ein sonderpädagogischer Bedarf diagnostiziert ist, kann im Einverständnis mit den Eltern ein Antrag auf eine Sonderschulmassnahme (integrativ oder separativ) zu Handen der Abteilung Schulbetrieb II gestellt werden.
Die Beauftragten für Sonderschulung der Abteilung Schulbetrieb II prüfen die Anträge.
Ein Besuch der Institution ist vor dem Aufnahmeentscheid jederzeit möglich.
Elternbeiträge
Die Gesamtkosten der Sonderschulung werden vom Kanton und den Gemeinden getragen. Von den Eltern wird ein Beitrag an das Mittagessen und an die Tagesbetreuung erhoben, welcher vom Kanton festgelegt wird.
Weisung für Eltern