Überprüfung

Die Schulleitung nimmt vor Ablauf der bestehenden Verfügung eine Anmeldung zur Überprüfung bei der zuständigen Abklärungsstelle vor. Die Laufzeit der Verfügung der DVS ist in aller Regel identisch mit dem Zeitpunkt, auf welchen hin die nächste Überprüfung erfolgt. Soll ein Indikationswechsel geprüft werden, ist bei derjenigen Abklärungsstelle anzumelden, die für die neu vermutete Behinderungsform zuständig ist.

Sonderschulung: Abklärungs- und Zuweisungsverfahren

Anmeldeformulare für die Überprüfung

 

 

Dienststelle Volksschulbildung

Fachdienst für Sonderschulabklärungen

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort

 

Leitung
Judith Haldemann
Telefon 041 228 63 86
E-Mail

 

Sekretariat
Telefon 041 228 66 56

 

Bereiche Körper, Motorik, Gesundheit Sehen und Hören: 

Diana Weissbaum
Psychologin
Telefon 041 228 63 61
E-Mail 

 

Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung:

Di Ponzio Loris
Psychologe
Telefon 041 228 55 90
E-Mail

 

Bereich Sprachentwicklung:

Petra Gnos
Sonderpädagogin
Telefon 041 228 58 98
E-Mail

Gabriela Steiner
Logopädin
Telefon 041 228 69 76
E-Mail

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