Flucht & Asyl

Kinder Asylsuchender

Kinder und Jugendliche aus Familien, die in die Schweiz geflüchtet sind, brauchen besondere Aufmerksamkeit. Folgende Unterlagen leisten Unterstützung bei der Integration in die Volksschule:

Kostenübernahme DaZ-Lektionen

Der Kanton Luzern übernimmt zusätzliche DaZ-Lektionen für Kinder von Flüchtenden mit Schutzstatus (Ausweis S), von Asylsuchenden (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F), wenn diese nicht in bestehende DaZ-Gruppen integriert werden können. Mehr dazu steht in einem Merkblatt:

Schulung der Kinder von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen: Kostenübernahme
Merkblatt für Schulleitungen, Bildungskommissionen und Schulverwaltungen

Formulare für Schulleitungen

Mit Stichtag 1. September meldet die Schulleitung der Wohngemeinde (politische Gemeinde) die Kinder von Flüchtenden mit Schutzstatus (Ausweis S), Asylsuchenden (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) jährlich der Dienststelle Volksschulbildung.

Sie benötigt dafür folgende Formulare:

Meldeformular

Für Eintritte während des Schuljahrs:

Ersteintritt in die Schulen des Kantons Luzern: Meldeformular

Kostenübernahme für zusätzlichen Deutschunterricht:

Zusätzliche Lektionen in Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Antrag für die Kostenübernahme

Aufnahme der Kinder aus der Ukraine

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine sollen so rasch und so gut wie möglich in die Schulstrukturen integriert werden. Die Schulen entscheiden, ob dies via separate Aufnahmeklassen oder Integration in die Regelklassen mit zusätzlichem DaZ-Unterricht geschieht. Die Kosten für die DaZ-Lektionen trägt gemäss Beschluss des Regierungsrats der Kanton. An den Kosten für Aufnahmeklassen beteiligt sich der Kanton pauschal mit 20 Lektionen pro Klasse. Die Details sind in einem separaten Dokument geregelt:

Lernende aus der Ukraine: DaZ-Unterricht und Aufnahmeklassen

Stellen Familien ein Asylgesuch und werden vorerst in einem kantonalen Asylzentrum untergebracht, dann ist für diese Kinder der Kanton (Dienststelle Volksschulbildung) zuständig und die Kinder werden vor Ort oder an Standorten der Schulangebote Asyl geschult:

Schulangebote Asyl - Kanton Luzern

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich für Schulleitungen bei der Integration der Flüchtlingskinder aus der Ukraine stellen:

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Weitere Informationen und Hilfestellungen

Unterstützende Materialien für den Unterricht:
Lesematerialien und Lehrmittel von SJW

Unterstützungsangebote, die ukrainische Kinder ausserhalb des regulären Schulunterrichts auf freiwilliger Basis nutzen können:

Schulangebot für neu eingereiste 16- bis 18-jährige Jugendliche

Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Schulangebote Asyl auch nicht mehr schulpflichtigen 16- bis 18-jährigen Jugendlichen aus der Ukraine offen stehen. Das Schulangebot richtet sich an neu eingereiste Jugendliche der Jahrgänge 2006 bis 2008, die eine Basis zur Vorbereitung auf weiterführende Schulen und die Berufsbildung in der Schweiz erhalten wollen. Der Unterricht umfasst wöchentlich 15 Lektionen Deutsch als Zweitsprache. Er findet vor- und nachmittags an fünf Wochentagen in der Stadt Luzern statt. Die Anmeldung verpflichtet zur täglichen Teilnahme am Unterricht gemäss Stundenplan. Die Kosten werden vom Kanton Luzern übernommen. Der Einstieg erfolgt laufend.

Anmeldung Schulangebot für 16- bis 18-jährige Jugendliche

Berufslehre für Jugendliche und junge Erwachsene mit Status S

Jugendliche und junge Erwachsene mit Status S können in der Schweiz eine Lehre antreten und diese abschliessen, auch wenn der Schutzstatus S vor dem Ende der Lehrzeit aufgehoben werden sollte. Das Staatssekretariat für Migration stellt Informationen zur Lehre – auch in Ukrainisch und Russisch – zur Verfügung:

Berufliche Perspektiven mit einer Lehre

Schulabgänger/innen ohne Anschlusslösung

Jugendliche mit Schutzstatus S, welche die Volksschule beenden und keine Anschlusslösung haben, können bei der Triage angemeldet werden.

Übertritt ans Lang- oder Kurzzeitgymnasium

Für die Aufnahme ans Gymnasium werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt. Französisch ist Maturafach. Fehlen die Französischkenntnisse, kann das Kurzzeitgymnasium an einem Gymnasium besucht werden, welches Italienisch als Grundlagenfach anbietet (Kantonsschulen Musegg oder Reussbühl).

Aufnahmeverfahren Gymnasien

Der Krieg als Thema im Unterricht

Es stehen verschiedene Sammlungen von Unterlagen für den Unterricht zur Verfügung:

Angebot für Lehrpersonen

Die PH Luzern bietet online «Micro-Kurse» zum Ukraine-Krieg und die Folgen für Schulen und Klassen an. Die Lehrpersonen erhalten Gelegenheit, sich über ihre Erfahrungen mit geflüchteten Kindern auszutauschen.

Micro-Kurse PH Luzern 

Weitere Informationen

Wichtige Informationen und weiterführende Hinweise publiziert die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern auf einer separaten Website:

Ukraine: Informationen

BKD-Blog:

Ukrainische Flüchtlingskinder in der Luzerner Volksschule 

 

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte
Interkulturelle
Pädagogik und Religion
Ursula Koller

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 92

E-Mail
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