Das Qualitätsmanagement hat zum Ziel, die Musikschul- und Unterrichtsqualität zu sichern und eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die Grundlagen des Qualitätsmanagements sind in den Qualitätsbereichen und den Qualitätskriterien festgehalten. Das Qualitätsmanagement ist gemäss Volksschulbildungsverordnung verpflichtend. Die DVS bietet den Musikschulleitungen und den Lehrpersonen diverse Instrumente für den Musikschulalltag.
Der betriebliche Leistungsauftrag konkretisiert den politischen Leistungsauftrag der Gemeinden im Aufgabenbereich Musikschule und ist das zentrale Führungsinstrument für die Luzerner Musikschule. Er enthält die strategischen und operativen Ziele der Musikschule, Informationen zum Angebot und Kennzahlen zur Entwicklung der Musikschulen.
Weiterbildung der Lehrpersonen
Individuelle und gemeinsame Weiterbildungen ermöglichen den Mitarbeitenden der Musikschule, ihre fachlichen, didaktischen, sozialen und personalen Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern. Die Lehrpersonen können sich an der Hochschule Luzern nachqualifizieren und weiterbilden.
Hochschule Musik
Beiträge an Lehrpersonen
Beiträge an Musikschulen
Beiträge an Weiterbildungsangebote
Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG)
In einem Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG) erhalten die Mitarbeitenden eine Rückmeldung zu ihrem professionellen Handeln und Verhalten. Die Beurteilung mündet in eine entwicklungsorientierte Zielvereinbarung, welche Bezug zur Schul- und Unterrichtsentwicklung hat.