Nach Personalgesetz gelten für Lohneinreihung und Arbeitszeit der Musikschullehrpersonen die kantonalen Bestimmungen. Zudem schreibt das Gesetz über die Volksschulbildung vor, dass Lehrpersonen an Musikschulen in der Regel über eine fachgemässe Ausbildung verfügen. Nähere Informationen liefern die folgenden Dokumente:
Der Berufsauftrag ist eine kantonale Empfehlung. Er beschreibt die unterschiedlichen Arbeitsfelder einer Musikschullehrperson sowie die zeitliche Verteilung der Arbeiten auf ein Schuljahr. Er gibt Hinweise auf konkrete Umsetzungsfragen und dient den Musikschulleitungen als Führungsinstrument.
Berufsauftrag Musik
Pensenvereinbarungen
Die Musikschulleitung kann das individuelle Pensum im Formular eingeben. Die erforderlichen Stunden werden automatisch auf die Arbeitsfelder verteilt.
Die Lehrpersonen können sich an der Hochschule Luzern nachqualifizieren und weiterbilden.
Hochschule Musik
Beiträge an Lehrpersonen
Beiträge an Musikschulen
Beiträge an Weiterbildungsangebote