Das Obligatorium gilt für alle Lehrpersonen. Die Schulleitung ist verantwortlich, dass die Lehrpersonen kompetent sind, um ihre Fächer zu unterrichten. Lehrpersonen, die bereits über genügend Qualifikationen verfügen, können von ihrer Schulleitung dispensiert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Lehrpersonen von der Pädagogischen Hochschule bereits Qualifikationen nach Lehrplan 21 mitbringen. Das ist daran zu erkennen, dass die neue Bezeichnung der Fächer im Diplom vermerkt ist.
Lehrpersonen, die über ein Diplom in Geografie und Geschichte verfügen, sind von den RZG Intensivkursen dispensiert.
In den Bereichen Medien und Informatik können Lehrpersonen mit Hilfe des Fragebogens SEMI
www.semifragebogen.ch ihre Fähigkeiten einschätzen und damit eine allfällige Dispensation bei ihrer Schulleitung begründen.