Die Corona-Pandemie prägt das Schuljahr 2020/21 und verlangt viel Flexibilität - von den Lehr- und Fachpersonen ebenso wie von den Schülerinnen und Schülern. Der Unterricht findet wenn immer möglich regulär in Ganzklassen statt.
Wichtig bleibt das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln.
Rahmenschutzkonzept
Gemäss Bundesrat müssen alle Betriebe - einschliesslich Schulen - über ein Schutzkonzept verfügen. Die DVS hat ein Rahmenschutzkonzept erarbeitet, das für alle Volksschulen im Kanton Luzern gilt. Die Schulleitungen sind für die Umsetzung verantwortlich und erlassen wo nötig lokale Vorschriften zum Betrieb.
Rahmenschutzkonzept Volksschulen: Version 6 vom 15. Januar 2021
Wichtige gesetzliche Grundlage:
Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Bund)
Maskentragpflicht
Alle Lehrpersonen der Volksschule und die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule müssen in den Innenräumen der Schulhäuser und auch während des Unterrichts eine Maske tragen. Die Maskentragpflicht In den öffentlich zugänglichen Innenräumen der Schulhäuser gilt auch für Dritte (z.B. Eltern).
Über eine Maskentragpflicht auf dem Schulareal ausserhalb der Schulgebäude entscheiden die Schulen in ihren lokalen Schutzkonzepten selber.
Veranstaltungen und Lager
Schulanlässe wie Klassenlager, Projekte, öffentliche Veranstaltungen usw. sind bis zu den Frühlingsferien verboten.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Im Herbst/Winter sind viele Schülerinnen und Schüler häufig erkältet. In Zeiten der Corona-Pandemie stellt sich dann jeweils rasch die Frage, ob der Unterrichtsbesuch trotzdem möglich ist. Die Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit Hinweise und Empfehlungen für Eltern ausgearbeitet:
Übersetzungen
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Schule und Coronavirus sind in einer Übersicht festgehalten.
Lehrpersonen und Eltern wenden sich mit ihren Fragen bitte an die Schulleitungen
vor Ort.
Weiter