Rechte & Pflichten der Eltern

Elternrechte

Der Volksschulunterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Der Besuch ist für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch. Die Volksschule dauert in der Regel 10 Schuljahre: 1 Jahr Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarschule.

Eintritt in die Volksschule

Elternmitwirkung

Die Eltern haben das Recht, den Unterricht und Schulveranstaltungen ihrer Kinder zu besuchen. Mitwirkungsrechte in der örtlichen Schule regeln die Bildungskommissionen in Reglementen.

Elternpflichten

Die Eltern sind für den Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihres Kindes verantwortlich. Sie arbeiten mit den Lehrpersonen und der Schulleitung zusammen.

  • Die Eltern sorgen zu Hause für geeignete Lernbedingungen.
  • Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht und verpflegt in die Schule gehen.
  • Sie nehmen an den obligatorischen Beurteilungsgesprächen teil.

Vernachlässigen Eltern ihre Pflichten, kann die Bildungskommission Erziehungskurse oder -beratung verordnen oder die Schulleitung kann Bussen aussprechen.

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Schulveranstaltungen

Lehrausgänge, Schulreisen, Sporttage, Klassenlager, Projektwochen usw. sind obligatorische Schulveranstaltungen. Die Eltern werden von den Lehrpersonen frühzeitig über die Durchführung informiert.

Schulweg

Der Schulweg ist die Strecke von zuhause bis zur Schule. Die Eltern sind zuständig für die Aufsicht und tragen die Verantwortung. Sie entscheiden, wie ihr Kind den Weg zurücklegt: zu Fuss, mit dem Velo, mit dem Bus.

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Weg zu schulischen Angeboten

Wer ist für den Weg zum Besuch von Betreuungsangeboten wie Mittagstisch, zu Therapiestunden oder zum Musikunterricht verantwortlich?

  • Weg zu Betreuungsangeboten: Die Schule ist verantwortlich.
  • Weg zur Therapie: Innerhalb des Unterrichts ist die Schule verantwortlich, ausserhalb des Unterrichts sind es die Eltern.
  • Weg zum Musikunterricht: Ist die musikalische Grundschule in den Stundenplan integriert, ist die Schule verantwortlich. Bei freiwilligen Angeboten ausserhalb des Stundenplans sind die Eltern verantwortlich.

Mehr zu den Verantwortlichkeiten steht in einer Elterninformation:

Schulweg und Weg zu schulischen Angeboten: Sicherheit und Verantwortung. Elterninformation

Hausaufgaben

Es liegt im Ermessen und in der Kompetenz der Lehrperson, Hausaufgaben zu geben. Hausaufgaben können für die ganze Klasse oder individuell für einzelne Schülerinnen und Schüler erteilt werden. Sie müssen den Leistungsmöglichkeiten der Lernenden angepasst sein, damit sie sie selbstständig lösen können.Eine Elterninformation zeigt auf, wie Eltern ihr Kind bei den Hausaufgaben unterstützen können.

Hausaufgaben, Elterninformation 

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Dispensationen und Jokertage

Für Dispensationen vom Unterricht müssen Eltern ein begründetes Gesuch einreichen:

  • für Dispensationen bis zu drei Tagen bei der Klassenlehrperson
  • für längere Dispensationen bei der Schulleitung

Die Bildungskommission der Schulgemeinde kann sog. Jokertage einrichten: Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während höchstens vier Halbtagen pro Schuljahr fernbleiben, ohne ein Dispensationsgesuch einzureichen. Eltern erkundigen sich bei der Schulgemeinde, welche Regelungen gelten.

Schulliste

Konfessioneller Unterricht

Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist konfessionell neutral. Es liegt in der Kompetenz der Eltern, ihre Kinder am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen zu lassen. Dieser wird von den Konfessionen erteilt. Ab dem 16. Geburtstag sind die Jugendlichen mündig und können selber entscheiden.

Mehr zum Thema

Informationen für Schulleitungen, Lehrpersonen und Behörden